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1. Teil 1, Unterstufe - S. 31

1913 - Langensalza : Beltz
31 § 3- Gewerbliche Arbeiter, die nicht nach diesem Statut zum Schulbesuch verpflichtet sind, können auf ihren Wunsch zur Teil- nahme am Unterrichte zugelassen werden. Sie haben ein Schul- geld von vierteljährlich 0,75 Jt> zu entrichten. Über die Zulas- sung solcher Schüler entscheidet der Schulvorstand.. 8 4*1 Gewerbetreibende, die im Gemeindebezirke Langensalza wohnen oder eine gewerbliche Niederlassung besitzen, haben für jeden ihrer zum Besuche der Schule verpflichteten Arbeiter zu den Kosten der Schulunterhaltung einen Beitrag von vierteljährlich 0,75 .A im voraus an die Stadthauptkasse zu entrichten. Die Beiträge und das Schulgeld (§ 3) können bei nachge- wiesener Bedürftigkeit vom Schulvorstande ganz oder teilweise er- lassen werden. 8 5n 8 Der Schulvorstand besteht aus: 1. dem Bürgermeister als Vorsitzenden^ oder einem von ihm ernannten Stellvertreter, einem Mitglied der Stadtverordneten-Versammlung, dem Leiter der Schule, vier Handwerkern. Tie Mitglieder zu Nr. 2 und 4 werden auf 3 Jahre von der Stadtverordneten:Versammlung gewählt und bedürfen der Bestätigung des Regierungspräsidenten. 2. 3. 4. 8 6. Zur Sicherung des regelmäßigen Besuchs der Fortbildungs- schule durch die dazu Verpflichteten, sowie zur Sicherung der Ordnung in der Fortbildungsschule und eines gebührlichen Ver- haltens der Schüler werden folgende Bestimmungen erlassen: 1. Die zum Besuche der Fortbildungsschule verpflichteten gewerblichen Arbeiter müssen sich zu den für sie bestimmten Unterrichtsstunden rechtzeitig einfinden und dürfen sie ohne eine nach dem Ermessen des Schulvorstandes ausreichende Entschuldigung nicht ganz oder zum Teil versäumen. 2. Sie müssen die ihnen als nötig bezeichneten Lehrmittel in den Unterricht mitbringen. >v* 3. Sie haben die Bestimmungen der für die Fortbildungsschule erlassenen Schulordnung zu befolgen. 4. Sie müssen in die Schule mit gewaschenen Händen und in reinlicher Kleidung kommen. 5. Sie dürfen den Unterricht nicht durch ungebührliches Be- tragen stören und die Schulgerätschaften und Lehrmittel nicht verderben oder beschädigen.

2. Teil 1, Unterstufe - S. 137

1913 - Langensalza : Beltz
137 Brunnen sind geschlossen worden. Sie sind durch die Wasser- leitung ersetzt worden. (Vergleiche Abschn. Ii, Nr. 7 dieses Bandes.) Täglich wird auf dem Wasserwerk das Wasser unter- sucht, so daß wir nur gesundes, vollständig einwandfreies Wasser erhalten. Früher wurden die Schlachttiere auf den Höfen der Fleischer geschlachtet, ohne das jedes Tier untersucht wurde. Heute müssen alle Schlachttiere im Schlachthofe geschlachtet werden, und jedes Tier wird von einem Tierarzt (Schlachthofdirektor) untersucht. Das Fleisch ungesunder Tiere wird verworfen und vernichtet, und wir erhalten bloß vollständig gesundes Fleisch. Wenn wir gesund bleiben wollen, müssen auch wir selber dazu beitragen. Wir müssen fleißig baden und uns, so oft wir irgend können, in frischer Luft bewegen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Badeanstalten gebaut und Spazierwege in unmittel- barer Nähe der Stadt angelegt. (Beispiele!) Nun kann aber trotz aller getroffenen Einrichtungen doch einmal eine ansteckende Krankheit ausbrechen. Dann ist es not- wendig, daß die Kranken, um einer Verbreitung der Krankheit nach Möglichkeit entgegenzuarbeiten, streng von anderen Per- sonen abgeschlossen werden. Das ist in der Familie nicht immer möglich, und die Kranken müssen dann in das Krankenhaus ge- bracht werden. Hier findet jeder Erkrankte zweckmäßig Pflege, weshalb es sich auch bei anderen, nicht ansteckenden Krankheiten empfiehlt, das Krankenhaus aufzusuchen, besonders für den, der keine Angehörigen hat, die ihn in seiner Krankheit pflegen können. So hat die Stadt durch Errichtung und Unterhaltung des Krankenhauses für das gesundheitliche Wohl ihrer Bürger ge- sorgt. Die Stadt sorgt auch für die B i l d u n g ihrer Bürger. Damit das heranwachsende Geschlecht Unterricht und Erziehung genießen kann, sind Schulen vorhanden. Die meisten üou Euch haben die Volksschule besucht. Was habt Ihr da alles gelernt! Lesen, so daß Ihr Euch durch gute Bücher selbst weiterbilden könnt. Schreiben und Rechnen, so daß Ihr alle schriftlichen und rechnerischen Arbeiten, die Euer Beruf mit sich bringt, erledigen könnt. Manche Jungen wollen einen Beruf ergreifen, oder in ihrem Berufe eine Stellung bekleiden, wozu schon eine bessere Grundlage an Wissen und Können gelegt werden muß. Darum haben sie die Mittelschule besucht, welche Kenntnisse vermittelt die über das Ziel der Volksschule hinausgehen. Dann gibt es in unserer Stadt noch eine höhere Schule, die von solchen jungen Leuten besucht wird, die später studieren wollen. Darum inter- essiert uns diese Schule hier weniger. Um so mehr Interesse haben wir für die Schule, welche die Stadt errichtet hat, um

3. Teil 1, Unterstufe - S. 139

1913 - Langensalza : Beltz
139 Welchem Gesetz ist das wohl zu verdanken? Dem Jnvalidengesetz, das wir später kennen lernen werden, und dem Krankenversiche- rungsgesetz. Inwiefern auch dem letzteren Gesetz? Oft bedürfen auch ganze Familien der Unterstützung, wenn ihr Verdienst nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt voll zu bestreiten. Welche Einrichtung ist da getroffen worden? Die Armenkasse. Früher forderte die Armenkasse größere Aufwen- dungen wie heute! Welche Gesetze haben hier Wandel geschaffen? Fassen wir noch einmal zusammen: Was für Einrichtungen hat die Stadt zum Wohl derjenigen getroffen, die ihrer Fürsorge ganz besonders bedürfen? 1. Kleinkinderbewahranstalt, 2. Waisenhaus, 3. Rettungshaus, 4. Siechenhaus (und Hospital), 5. Armenpflege. Zur Wiederholung. 1. Wie sorgt die Gemeinde für das Wohl aller Bürger? 2. Wie sorgt sie für das Wohl besonders Bedürftiger? 6. Schriftliche Arbeit. Rieders chrift aus dem in dieser Lektion behandelten Stoff. C. Rechnen. Aufgaben über öffentliche Einrichtungen in der Gemeinde. 1. Die obligatorische gewerbliche Fortbildungsschule in L. wurde im Jahre 19 . . durchschnittlich von 240 zahlenden Schülern besucht, die jeder 3 M Schulgeld für das Jahr be- zahlten. Die durch Schulgeld nicht gedeckten Ausgaben wurden zu Vs von der Stadt, zu Vs vom Staat getragen. Wieviel hat a) die Stadt, b) der Staat zu zahlen, wenn die Gesamtausgaben 7552 M betrugen? 2. Die Bildungsanstalten der Stadt erforderten insgesamt 124 278,88 M Zuschuß aus städtischen Mitteln. Wieviel entfällt davon auf den Kopf der Bevölkerung (= 12000 Einwohner)? 3. Beantworte die Fragen der Aufg. 1 und 2, indem du die heimatlichen Verhältnisse berücksichtigst! 4. In der Sparkasse der Stadt L. betrugen die Spar- einlagen zu Beginn des Rechnungsjahres 7 402 709,42 M. Es wurden an Zinsen zugeschrieben 239 674,90 M, neu eingezahlt 1641 579,32 M, abgehoben 1789490,72 M. a) Wie groß war

4. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 255

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
Sprüche. 255 Fürsorge für die Kranken erstreckt sich noch über den Aufenthalt im Krankenhause hinaus, da in der Umgegend Berlins mehrere städtische Heimstätten errichtet sind, in welchen sich die Entlassenen bis zur gänzlichen Genesung aufhalten können. Wandert man durch die Straßen Berlins, so wird man hier und da ein Haus bemerken, an dem sich eine mit einem roten Kreuz versehene rote Laterne befindet. Man steht vor einer Unfall- station. Wem in dem rastlosen Wagenverkehr ein Unglück zu- stößt, oder wer auf der Straße von plötzlicher Krankheit befallen wird, der wird auf einem besonderen Wagen schleunigst nach der nächsten Unfallstation befördert, wo ihm die erste Hülfe geboten wird. Hierauf bringt man ihn in seine Wohnung oder in ein Krankenhaus. In einer Millionenstadt ist der Übelstand unvermeidlich, daß allabendlich eine erhebliche Anzahl Unglücklicher nicht im stände sind, ein schützendes Obdach zu finden. Deshalb ging die Berliner Gemeindeverwaltung bereits i. J. 1868 mit der Errichtung von Asylen für Obdachlose vor. Sie werden jährlich etwa von 500000 Männern und 20000 Frauen benutzt. Ein besonderes Asyl besteht für ganze Familien, die aus irgend einem Grunde obdachlos geworden sind. Die Asyle sind mit Desinfektions-, Wasch- und Baderäumen versehen, und die Speisehallen und Schlafsäle sind aufs beste ein- gerichtet. Im strengen Winter werden die städtischen Wärme- hallen geöffnet. Sie bieten denjenigen eine behagliche Unterkunft, welche bei ihrer Beschäftigung auf freier Straße vom Frost erstarrt oder von eisigem Winde durchkältet sind. Auch demjenigen wird der Eintritt nicht versagt, dem knappe Mittel eine ausreichende Heizung des dürftigen Stübchens nicht gestatten. Noch manche Wohlfahrtseinrichtungen der Reichshauptstadt wären der Erwähnung wert, so die Volksküchen und die Volks- Kaffee- und Speisehallen, bei denen auch die private Wohltätigkeit in reichem Maße beteiligt ist. Sie alle beweisen, wie sehr man in Berlin darauf bedacht ist, die Gesundheit der Bewohner zu schützen und zu fördern und das sogenannte Großstadtelend zu bekämpfen, zu beseitigen oder zu lindern. Nach der Festschrift ,,Die Stadt Berlin" u. &. 114. Sprüche, 1. Gäben wir die Hälfte dessen, was wir, krank uns machend, essen, denen, die macht Mangel krank, könnten wir und sie gesunden und uns für die guten Stunden gegenseitig sagen Dank. Friedr Riiekert 2. Verdorbene Luft ist wie schimmliges Brot; sie schaden dem Menschen und bringen den Tod. Ei Glillzer

5. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 301

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
Wie der Handwerkerstand selbständig wurde. 301 Meister zum Vorsteher hatten. £>2 entstanden die Vorläufer der späteren Zünfte. Im Jahre 8\2 erließ Kaiser Karl der Große Bestimmungen über die Bewirtschaftung der königlichen Güter, in denen es u. a. heißt: „<£m jeder Amtmann soll in seinem Bezirke gute Handwerker haben, als da sind Eisenschmiede, Gold- und Silberschmiede, Schuster, Dreher, Zimmerleute, Schildmacher, Fischer, Falkner, Seifensieder, Brauer, welche nicht nur Bier, sondern auch Apfel- und Birnenmost und andere Getränke bereiten können, Bäcker, welche Semmeln für unsere Wirtschaft zu backen verstehen, Netze- macher, welche Netze zu spinnen verstehen zur Jagd, zum Fisch- und Vogel- fang und allerlei andere Handwerker." hieraus ergibt sich, daß die Ge- werbe noch in strenger Abhängigkeit standen und dem Ackerbau dienstbar waren. Dieser gewährte ihnen den Unterhalt an Stelle des Lohnes, wie die unfreien Bauern und Tagelöhner waren auch die Handwerker dem Recht unterworfen, welches der Herr für seine Höfe festsetzte, und das daher den Namen Hofrecht trug. 2. Erst das aufblühende Städtewesen bewirkte eine Änderung dieser Verhältnisse. Ls wurde der Nährboden für Handel, Verkehr und Gewerbe und rief dadurch eine neue Entwickelung des Handwerks hervor, welches sich nun allmählich von der Herrschaft des Grundeigentums befreite. Nach den Stürmen der Völkerwanderung bildeten die aus der römischen Zeit überkommenen Städte die ersten größeren befestigten Ortschaften. Die Bischofssitze sollten nach den kirchlichen Vorschriften nur in Städten errichtet werden, wo es nun solche nicht gab, wählte man günstig gelegene Orte, die sich zu Mittelpunkten der Diözese und ihres Verkehrs eigneten. Diese Bischofssitze sind ohne Ausnahme Städte geworden, z. B. Bremen, Hamburg, Magdeburg. Mit der Feier der kirchlichen Feste wurde die Abhaltung von Messen und Märkten verbunden, und so fanden, wo ein Bischof seinen Sitz aufschlug, allemal verkehr und Handel reichliche Förderung. Auch die Anlage von königlichen Pfalzen veranlaßte Städtegründungen, wo der König Hof zu halten pflegte, entstand bald ein reger verkehr, namentlich wenn der Ort zugleich Sammelplatz des Heeres war. wie "König Heinrich I., der Städteerbaner, Städte als Bollwerke gegen räuberische Einfälle gründete, ist allgemein bekannt. In den Städten machte sich bald ein lebhafter Handel bemerkbar, der durch die Verbindung Deutschlands mit Italien, durch die Kreuzzüge und den Verkehr mit dem Morgenlande verschiedenartige Anregungen erfuhr, wichtig war es auch, daß zuerst in den Städten an Stelle des Tausch- handels der Geldverkehr trat. Dadurch wurde eine wirkliche Arbeitsteilung möglich, die jedem gestattete, nur ein Geschäft zu treiben, weil alles, was man sonst zum Leben braucht, für Geld zu haben ist. Je mehr der Geld- verkehr zunimmt, desto allgemeiner wird die persönliche Freiheit; denn das Geld macht die Arbeit von dem Grundbesitz unabhängig, weil es die Boden- erzeugnisse jeder andern Ware gleichstellt. Gleichzeitig spornt es dazu an, über das eigene Bedürfnis hinaus zu arbeiten und zu sparen, weil der Gewinn jederzeit und allerorten verwertbar bleibt. 3. Anfangs blieben die Handwerker auch in den Städten von ihren Herren abhängig; denn die Hauptmasse der Einwohner bildeten hörige Bauern und Handwerker, die auf dem Grundeigentum des Bischofs, Fürsten oder Königs saßen. Die Handwerker erhielten von ihren Herren Werk- zeuge und Rohstoffe zur Verarbeitung und als Entgelt den Lebensunterhalt,

6. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 350

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
350 Einsam Wandern. — Treue Wandergeseuen. geselle und hatte das liederliche Handwerkswesen damaliger Zeit aus eigener Anschauung kennen gelernt. Das war einer der Gründe, die ihn da;u be- stimmten, dem Handwerk Valet zu sagen und Geistlicher zu werden. Packend wußte er die schmutzigen Herbergen und deren abgerissene Insassen, ihre schändlichen Lieder, die kärgliche Mahlzeit und das unreinliche Lager zu schildern. Dieses Elend ging ihm zu Herzen; deshalb rief er mit sieben jlvackeren Handwerksgesellen in Köln einen Gesellenverein ins Leben, der es sich zur Aufgabe machte, in den jugendlichen Handwerkern Religion und Tugend zu pflegen und sie auch für ihr geschäftliches Fortkommen auszu- bilden. Diesen Verein brachte Kolping in kurzer Zeit zu solcher Blüte, daß nach dessen Muster in allen größeren Städten Gesellenhäuser und ähnliche Vereine entstanden, die sich später zu einer großen Vereinigung zusammen- schlossen. Schon in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts gab es evangelische Jünglingsvereine, welche gleichfalls derartige Ziele verfolgten. In Bonn wurde i. I. 1854 die erste „Herberge zur Heimat" gegründet, und jetzt gibt es gegen 500 solche Häuser mit etwa 17 000 Betten. Im Jahre 1895 wurden darin rund 3 7o0oo0 Nachtquartiere gewährt. Echte „Herbergen zur Heimat" sind nur diejenigen, in welchen Branntwein und Betrunkenheit, Karten- und Würfelspiel, unanständige Gespräche und Lieder nicht geduldet werden und eine christliche Hausordnung herrscht. Ehrbare Gäste ohne Unter- schied des Gewerbes und des Religionsbekenntnisses finden dort zu billigen Preisen ein gutes Lager und gesunde Kost. Nach ct«in*becid>t«. 161. einsam Wandern. 1. Einsam fremde Zlur durch- gehen ließ schon oft durchs rohste herz Himmelsluft der Kndacht wehen, kehrte seinen Spott in Schmerz. 2. Einsam Wandern — bis zum Weinen hat 's den harten oft erweicht, dessen Tun den lieben Seinen vor der Zeit das haar gebleicht. 3. Glücklich, wer den freund ge- funden, der die Tugend liebt und schätzt, und des' Lippen nichts bekunden, was ein fromm Gemüt verletzt. 4. Kannst du solchen Freund nicht finden, magst du dich der Einsamkeit, aber nimmer dem verbinden, der den Wanderpfad entweiht! «arl Weise. (Bekürjt.) 162. Ureue Wandergeiellen. 1. Es trafen einmal auf der Wanderschaft zwei Handwerksburschen zu- sammen, der eine ein Schmied, der andere ein Schneider. Sie reisten mit- einander in der Welt umher, bis sie endlich nach Polen kamen. Auf ihrer Wanderung hatten sie sich an mancher Höhe, unter manchem kühlen Baume niedergesetzt und sich ihre Lebensgeschichte erzählt von der Zeit an, wo sie noch im Röcklein liefen. Dabei waren ihre Herzen gegeneinander so liebreich geworden, daß sie eine feste Freundschaft schlossen. Sie teilten fortan alles miteinander, was freilich bald geteilt war, und wo einer dem andern eine Freude machen konnte, da tat er 'r.

7. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 168

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
168 Der Kölner Dom. Dorfe. Das Domkapitel hatte einen Steinbruch am Drachenfels erworben, damit es nicht an den nötigen Bausteinen mangle. Die Mittel zum Bau wurden vom Domkapitel, von den Erzbischöfen und durch freiwillige Bei- träge aufgebracht, während der Bau langsam fortschritt, wurde die alte, notdürftig wiederhergestellte Domkirche zum Gottesdienst benutzt. 3™ Jahre (322 war der Lhor mit seinen Seitenkapellen vollendet und wurde feierlich einaeweiht. Allein 200 ^)ahre nach der Grundsteinlegung war der südliche Turni erst so hoch aufgeführt, daß die Glccken darin untergebracht werden konnten. Damals wurde der Kran des Domes zum Wahrzeichen Kölns. Allmählich wurden prächtige Glasmalereien angebracht, und im ))ahre (572 wurde die Orgel aufgestellt, von da an flössen jedoch die Baumittel immer spärlicher, so daß die Arbeiten endlich eingestellt werden mußten. Hammer und Meißel ruhten; die Bauhütte (s. Nr. 82) stand verwaist, und die fer-

8. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 171

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
Die Bauhütten im Mittelalter. 171 82. Die Bciuhöffen im illiffelcilfer. !(. Da in den ersten Zeiten des Mittelalters die Pflege der Künste von den Klöstern ausging, so lag auch die Baukunst ganz in den fänden der Mönche und der Geistlichkeit. Bischöfe und Äbte legten das Schurzfell an, nahmen Kammer und Kelle zur Hand und führten mit Hülfe ihrer Mönche Klöster und Kirchen auf. Zu St. Gallen arbeitete der Mönch Notker als Baumeister, und der Bischof Williges von Mainz war der Bau- herr des Mainzer Doms. Als die Baulust und das Baubedürfnis zu- nahmen, reichten die Kräfte der Klosterbrüder nicht mehr aus; es mußten Laien zu Hilfe genommen werden. Zunächst wurden Hörige der Kloster- güter als Steinmetzen, Maurer und Zimmerleute herangezogen. Sie wurden später, als die Bürger infolge des Emporblühens der Städte (s. Nr. s36) auch für weltliche Bauten und Privathäuser kunstgerechte Ausführung verlangten, selbständige Handwerker. So traten an Stelle der geistlichen Meister freie weltliche, die wie andere Handwerker zur Bildung von Ver- einigungen schritten. Wenn in einer Stadt ein ansehnlicher Kirchenbau unternommen wurde, so bildete sich ein Bauverein, war der Bau voll- endet, so schnürten Meister und Gesellen ihr Bündel, um an einem andern Bau tätig zu sein. Bei der Ausführung von Münstern und Domen, deren Vollendung Zahrzehnte, ja sogar Jahrhunderte dauerte, war man darauf bedacht, festgegründete Vereine zu errichten, die als „Bauhütten*)" bezeichnet wurden. Die Meister der Bauhütten waren an die Stelle der bauführenden Äbte und Bischöfe getreten und standen ihren Hand- werkern gegenüber auch im Ansehen eines geistlichen Oberen, und so wurden auch, wie Ordensregeln, strenge und für unverletzlich erachtete Ge- bräuche aufgestellt. Die Ehre der Arbeit war das oberste Gesetz. Zeder Meister mußte bei seiner Lossprechung bei den heiligen schwören, das Geschäft ehrlich zu treiben und die festgesetzten Gebräuche zu beachten. Durch den Schutz und die Begünstigung der Bischöfe und Fürsten genossen die Bauhütten mancherlei Vorrechte, z. B. eigene Gerichtsbarkeit. Fremde Richter sollten bei Streitig- keiten der Zunftgenossen nicht angerufen werden. Der Kläger mußte sich beim Meister melden, der bei schweren Fällen andere Berufsgenossen zur Entscheidung hinzuzog. Unmittelbar unter dem Meister stand der „parlier" (d. h. Sprecher, daher „polier"), welcher jenen in Verhinderungsfällen ver- trat. Hatte der Lehrling den Gesellenstand erreicht, so wurden ihm die Erkennungszeichen mitgeteilt, durch die er sich in andern Hütten ausweisen konnte; solche waren Wortformeln, Gruß und Handgeschenk. Auch erhielt er ein Zeichen, das er auf die von ihm bearbeiteten Werkstücke setzen durfte. Derartige Zeichen, die aus Winkeln, Kreuzen, Hqken und Dreiecken zusam- mengestellt waren, findet man noch oft an Kirchenbauten. Strenge wurde auf Wahrung der Kunstgeheimnisse gehalten, welche vornehmlich in der Kenntnis künstlicher Bauart, in der Bildung der Gewölbsteine und in dem Steinschnitte bestanden. Kein Werkmann durfte einen, der nicht seines Handwerks war, mit der Anwendung des Winkelmaßes und Richtscheits bekannt machen. *) Bauhütte nannte man ursprünglich das Bretterhaus, in welchem die Zusammen- künfte der Bauleute und die Verteilung der Arbeiten stattfanden.

9. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 172

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
172 Zwei deutsche Bildhauer. Alle diese Ordnungen übertrugen sich von Mund zu Mund, von Ge- schlecht zu Geschlecht. Mit der Zeit vermehrten sie sich jedoch, und deshalb war man auf ihre schriftliche Abfassung bedacht; dadurch wurde zugleich falscher Deutung und Anwendung vorgebeugt. 2. Zu den ältesten Bauhütten Deutschlands gehörte die zu Straß, bürg. Seit \276 wurde dort an dem herrlichen Münster gebaut, und Kaiser Rudolf von Lsabsburg hatte dem Meister Erwin von Steinbach und seiner Lsütte eigene Gerichtsbarkeit verliehen. Auch Zobst Dotzinger war ein Werkmeister der Straßburger bsütte. Er hatte den prächtigen Bau bis auf den südlichen Turm i. Z. (H39 vollenden helfen; aber seitdem war die Arbeit eingestellt, die Bauhütte leer geworden. Zerstreut in alle winde waren Maurer und Steinmetzen, die zuletzt am Münster gearbeitet hatten. Schon vorher hatte Dotzinger den Plan gefaßt, eine allgemeine Verbindung aller im Reiche bestehenden Hütten herbeizuführen. Die aus Straßburg fortgezogenen Bauleute wirkten in allen deutschen Bauhütten für die Aus- führung seines Gedankens, und so konnte Dotzinger alle Meister i. Z. (4(59 nach Regensburg laden, wo die Satzungen der Brüderschaft festgestellt wurden. Danach wurden die Hütten zu Straßburg, Köln, Wien und Zürich zu Haupthütten erhoben, denen die Hütten der vier gebildeten Be- zirke unterstellt wurden. Der Haupthütte zu Straßburg aber wurde der Vorrang zuerkannt; der jedesmalige Werkmeister dieser Hütte stand als Großmeister an der Spitze der gesamten Brüderschaft, und Zobst Dotzinger war der erste Großmeister. Zm Jahre (4(98 bestätigte Kaiser Maximilian I. die Satzungen, welche nachmals öfter durchgesehen und verbessert wurden. Zn dieser Verfassung bestanden die Bauhütten weit über das Mittelalter hinaus. Noch im Anfange des (8. Jahrhunderts erschienen diese ver- einigungen so bedeutend, daß ein Reichstagsbeschluß die Verbindung der deutschen Bauleute niit der Straßburger Hütte aufhob, da inzwischen Straßburg vom Reiche losgerissen war. Das gänzliche Aufhören der Bau- hütten fällt mit dem Verfall und Verschwinden der Zünfte zusammen. Nach Schiittlt-Weibenfels u. Schuaase. *83. Zwei deutsche Bildhauer. (. Unter den zahlreichen werken der bildenden Kunst, welche die Plätze und Straßen der deutschen Reichshauptstadt zieren und den Dank der Mitwelt gegen verdiente Männer früherer Zeiten bekunden, steht allen voran das Reiterstandbild Friedrichs des Großen. Ls bezeichnet den Anfang „der Linden", der prächtigsten Straße Berlins, und erhebt sich dem Palais gegenüber, in welchem der greise Kaiser Wilhelm I. lange Zahre wohnte. Das Denkmal baut sich in mehreren Absätzen bis zu einer Höhe von 13 m auf. Der unterste Sockel ist von Granit; auf ihm ruht ein zweiter von Bronze, welcher auf der Vorderseite die Widmungsschrift und auf den übrigen Seiten die Namen treuer Diener des Königs und des Vaterlandes trägt. Auf dieser Grundlage erhebt sich ein schmalerer Sockel, an dessen Lcken die Reiterstandbilder der berühmtesten Feldherrn des großen Königs hervortreten (Prinz Heinrich, Herzog Ferdinand von Braunschweig, Seydlitz, Ziethen). An den Seiten erblickt man die Gestalten der wichtigsten Kriegs- Helden, sowie einiger Männer der Kunst und Wissenschaft, die unter der

10. Lesebuch für gewerbliche Fortbildungsschulen - S. 381

1912 - Essen Berlin : Bachmann Baedeker
Eine Vollversammlung der Handwerkskammer zu Berlin. 381 bestimmten Gründen (Alter von über 60 Jahren, mehr als vier Kinder, schwere Krankheit und Gebrechen) abgelehnt werden. Bei jeder Innung wird auch ein Gesellenausschuß gebildet, der bei der Regelung des Lehrlingswesens und bei der Gesellenprüfung, sowie bei der Begründung und Verwaltung aller Einrichtungen heranzuziehen ist, für welche die Gesellen Beiträge entrichten oder eine besondere Mühewaltung übernehmen, oder welche zu deren Unterstützung bestimmt sind. Sowohl die freien Innungen als auch die Zwangsinnungen können geschlossen werden, insbesondere dann, wenn sie die Er- füllung ihrer gesetzlichen Aufgaben vernachlässigen oder andere als gesetzlich zulässige Zwecke verfolgen. Die Zwangsinnung kann ferner geschlossen werden, wenn die Aufhebung der Anordnung des Regierungspräsidenten von der Innungsversammlung beantragt wird. Die Aufsicht über die Innungen führt der Landrat, in Städten von mehr als ioooo Einwohnern der Magistrat. Innungen verschiedener Fächer eines Aufsichtsbezirkes können zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen einen Innungs- ausschuß bilden. Gewöhnlich werden diesem die Einrichtung und Verwaltung gemeinsamer Unterstützungskassen und die Errichtung eines gemeinsamen Schiedsgerichts übertragen. — Innungen des- selben Faches können zu Innungsverbänden zusammen- treten, die bereits für mehrere Gewerbe zum Teil mit dem Be- zirke für das ganze Deutsche Reich bestehen. Ihre Aufgabe ist, zur Wahrnehmung der Interessen der in ihnen vertretenen Gewerbe die Innungen, Innungsausschüsse und Handwerkskammern in der Verfolgung ihrer gesetzlichen Aufgaben, sowie die Behörden durch Vorschläge und Anregungen zu unterstützen; sie sind befugt, den Arbeitsnachweis zu regeln, sowie Fachschulen zu gründen und ihnen Beihülfe zu leisten. Es ist zu hoffen, daß sowohl die Bildung als auch die wirtschaft- liche Leistungsfähigkeit des Handwerkerstandes durch alle diese Ein- richtungen sich heben und dadurch sein Ansehen in der öffentlichen Meinung wachsen wird, so daß er die Wichtigkeit wieder erlangt, die ihm in früheren Zeiten mit Recht beigelegt wurde. P. Hoffmann. *178. Eine Vollversammlung der Handwerkskammer zu Berlin. i. Anwesend: Ein Regierungsrat aus Potsdam als Staats- kommissar, der Obermeister der Schornsteinfeger-Innung als Vorsitzender, der Obermeister der Barbier-, Friseur- und Pe- rückenmacher-Innung als stellvertretender Vorsitzender, der Obermeister der Schneider-Innung als Kassenführer, der Ober- meister der Baugewerks-Innung und der Tischler-Innung als Vor- standsmitglieder; ferner Obermeister und Meister der Bäcker-, Drechsler-, Klempner-, Maler-Innung usw., sowie einige Ersatz- männer der Kammermitglieder. Ferner waren zugegen als zu- gewählte Mitglieder: ein Regierungs- und Gewerbeschulrat, ein Stadtschulrat und als Beamte: der Syndikus der Handelskammer Dr. N. und der Sekretär als Protokollführer.
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